| | Hallo! Wir leben in Leipzig und unser fünfjähriger Sohn hat Diabetes Typ 1. Er geht seit Oktober 2007 in einen Kindergarten in freier Trägerschaft und hat dort einen Intergrationsplatz. Nun ist unser Antrag zur Verlängerung seines Integrations-Status zum ersten Mal abgelehnt worden. Wir wollen Widerspruch einlegen und erwägen gegebenenfalls auch weitere rechtliche Schritte.
Wir sind überzeugt, dass dieser Status zur guten Betreuung unseres Sohnes im Kindergarten, zu seiner Integration in die Gruppe und zu einem weitgehend unbeschwerten Kindergartenalltag unabdingbar ist: Seinetwegen ist die Gruppe eine "Integrationsgruppe", es kommen statt 19 Kinder auf 2 Erzieherinnen nur 14 Kinder: Beide Erzieherinnen haben genug Zeit und Nerven, um ihn gut im Augen zu behalten, mindestens vier mal am Tag Blutzucker zu messen, Obst abzuwiegen, Mittagessen einzuschätzen, nach unseren Vorgaben über die Pumpe Insulin zu geben und mit uns telefonisch Rücksprache zu halten, wenn etwas nicht stimmt. Darüber hinaus kümmern sie sich mit Verve und Engagement darum, dass unser Sohn bei Geburtstagen, Feiern und Ausflügen im Kindergarten nicht zurückstehen muss, sondern alles genauso mitmachen und miterleben kann, wie die anderen Kinder. Das erfordert genaue Planung und ständige Absprachen mit uns und mit Kolleginnen, die ebenfalls in das Thema Diabetes eingewiesen wurden.
Unsere Frage ist nun, ob jemand Erfahrung mit dem Erstreiten eines Integrations-Status hat: - Wie sollte der Widerspruch aussehen? (Die Widerspruchsfrist läuft schon am 23.1.2010 ab!) - Weiß jemand von einem Anwalt, der auf diese Sache spezialisiert ist? - Gibt es sonst noch Tipps, Tricks und Fallen, von denen wir wissen sollten? - hat jemand Erfahrungen mit Integrationsplätzen in der Grundschule? Wir sind für jeden Hinweis dankbar!
Herzliche Grüße, Heide und Mats |